Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen der brainworks Computer Technologie GmbH (brainworks) mit dem Käufer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit den Bestimmungen im Online Bestellsystem unter www.brainworks.de von brainworks, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Im Zweifelsfalle versichert sich der Käufer bei brainworks über die Gültigkeit der ihm vorliegenden Preise. brainworks vereinbart mit dem Käufer beim ersten Vertragsabschluss die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nachfolgender Aufträge, selbst wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Abweichende Bedingungen des Käufers, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen, gelten nur, wenn sie von brainworks ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten sich die auf dem Lieferschein abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen von jenen auf der Rechnung unterscheiden, so gelten die auf der Rechnung abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen jener Gesellschaft, bei der auch die Bestellung vorgenommen wurde.

§2 Lieferungen & Leistungen
Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

§3 Liefertermine und Fristen
1. Alle von brainworks angegebenen Termine und Fristen für Lieferungen gelten als nur annähernd vereinbart. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder vor Eingang einer eventuellen Anzahlung.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Fa. brainworks verlassen hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Fa. Brainworks liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen durch die Lieferanten der Fa. brainworks, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt gleichfalls, wenn die Umstände bei Unterliefern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Während der Dauer dieser Maßnahmen oder Behinderungen ist auch der Käufer von seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Kaufpreiszahlung entbunden. Soweit dem Käufer eine Verzögerung nicht mehr zuzumuten ist, kann er nach schriftlicher Ablehnungsandrohung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

§4 Abnahme und Gefahrübergang
1. Der Käufer ist verpflichtet, den gelieferten Gegenstand anzunehmen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen. Der Käufer hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
2. Bleibt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die Fa. brainworks nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
3. Die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Sendung zum Versand gegeben wurde. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferung. brainworks wird die Sendung gegen Bruch-, Transport und Feuerschaden und Diebstahl auf Kosten des Kunden versichern.
4. Verzögert sich der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen bzw. erklärt der Käufer, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung bzw. für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. In einem solchen Fall entspricht die Anzeige der Versandbereitschaft der Übergabe zum Versand.
5. Die Fa. brainworks ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen, die vom Kunden anzunehmen sind.
6. Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung werden Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Umtausch und Rückgabe sind dann nicht mehr möglich.

§5 Preise & Zahlung
1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.
2. Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4. Sämtliche Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht der Versand per Nachnahme erfolgt oder andere Zahlungsziele schriftlich festgelegt wurden.
5. Verzugszinsen berechnet die Fa. brainworks mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Fa. brainworks eine Belastung mit einem höheren Zins nachweisen oder wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweisen kann.
6. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Fa. brainworks nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers nicht statthaft, ebenso wenig ist die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen statthaft.
7. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Scheckprotest, Zahlungseinstellung des Käufers sowie Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
über das Vermögen des Käufers bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse ist die Fa. brainworks berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen 2 Wochen geleistet wird, ohne erneute Friststellung vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Fa. brainworks behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Dies gilt auch insoweit, als die Forderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt ist.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. brainworks zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe der erhaltenen Ware verpflichtet.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, es sei denn, dass die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung des Käufers bereits an andere abgetreten ist; die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Abschnitt 5.5. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung von brainworks nicht gestattet.
4. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte schon jetzt in Höhe der Forderung von brainworks an diese ab, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf; brainworks nimmt die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts von brainworks ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Pflichten gegenüber brainworks nachkommt und nicht eine der Voraussetzungen gemäß §5.5 erfüllt. Bei Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen hat der Käufer auf Verlangen von brainworks die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. brainworks ist dann berechtigt, den Drittschuldnern die Forderungsabtretung bekanntzugeben und die Forderung selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen im Sinne der §§ 947, 948 BGB verbunden oder vermischt, so erwirbt brainworks im Verhältnis des anteiligen Werts der Vorbehaltsware Miteigentum an den dadurch entstehenden Zwischen- und Enderzeugnissen. Erwirbt der Käufer bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB mit anderen Sachen Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner einig, dass brainworks dem Käufer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt. In allen Fällen verwahrt der Käufer die neue Sache unentgeltlich für brainworks. Die Regeln bei Weiterveräußerung nach vorstehendem Abs. 4 gelten in Höhe des anteiligen Wertes der Vorbehaltsware entsprechend.
6. Über Zwangvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer brainworks unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7. brainworks verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
8. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsanspüche gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als an brainworks abgetreten.
9. Alle Eigentumsvorbehalte gelten auch für Leihstellungen und Testinstallationen.

§7 Gewährleistung
1. Untersuchungs- und Rügepflicht
1.1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind beim Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung spätestens schriftlich zu rügen.
1.2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Lieferanten innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Käufe gerügt werden. Andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Die Bestimmung des §§ 377 HGB bleibt unberührt.
2. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Die Fa. brainworks übernimmt deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. brainworks gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen und die beabsichtigten Ergebnisse tragen sowie die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme liegt beim Käufer.
3. Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von der Fa. brainworks innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung entsprechend der Mitteilung durch den Ankäufer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Verkäufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Verkäufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Ist der Mangel nach erfolglosem Verstreichen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bzw. nicht innerhalb angemessener Frist behoben worden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn der Fa. brainworks hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Unerhebliche Mängel berechtigten nicht dazu, den Nacherfüllungsanspruch geltend zu machen oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen zu können.

§8 Haftungs- / Schadensersatzansprüche
Die Fa. brainworks schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungshilfen der Fa. brainworks. Sofern die Fa. brainworks fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden insbesondere infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand und Naturereignisse) sowie infolge von sonstigen von der Fa. brainworks nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Stromausfall usw.) verursacht worden sind.

§9 Schutzrechte
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von brainworks ist es dem Käufer nicht gestattet, die von brainworks erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägigen Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht zu beachten.

§10 Export
Der Käufer erkennt an, dass von brainworks gelieferte Produkte in Einzelfällen Exportbeschränkungen unterliegen können. Er verpflichtet sich, diese Beschränkungen zu respektieren und einzuhalten.

§11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München/Bundesrepublik Deutschland. Der Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehungen zwischen brainworks und dem Käufer unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträgeüber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

§12 Salvatorische Klausel
Bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag zwischen der Fa. brainworks und dem Käufer insgesamt in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine der dieser Bestimmung am nächsten kommende Regelung. Hilfsweise wird die Maßgeblichkeit der gesetzlichen Regelung vereinbart.

 

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